KI in der Lehrerausbildung: Warum technisches Verständnis pädagogische Ethik braucht
Die vietnamesische Debatte um die KI-Integration in der Lehrerbildung liefert eine Diagnose, die hierzulande kaum Beachtung findet.

Wie das vietnamesische Institut für Erziehungswissenschaften berichtet, nutzen Lehrkräfte KI-Tools überwiegend als Arbeitshilfe, während ein systematisches Verständnis der Funktionsweise, der datenschutzrechtlichen Implikationen und algorithmischer Verzerrungen durchgängig fehlt. Parallel verschärft der Ethikprofessor Ziad Mahayni im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung die Frage, ob KI nicht den Sinn von Bildung insgesamt delegitimiert – ein Befund, der die deutsche Lehrerbildung unmittelbar betrifft.
Zwischen Tool-Kompetenz und Systemverständnis
Die vietnamesische Diskussion dreht sich nicht um asketische Technikdistanz, sondern um eine schlichte berufsethische Mindestanforderung: Wer mit KI unterrichtet, muss verstehen, was unter der Oberfläche passiert. Professor Le Anh Vinh, Direktor des Instituts, ordnet KI-Kompetenzen deshalb nicht als isolierte digitale Zusatzfertigkeit ein, sondern verknüpft sie mit Fachwissen, pädagogischer Praxis, Datenmanagement und beruflicher Ethik. Dr. Nguyen Thi Thu Thuy, stellvertretende Direktorin im vietnamesischen Bildungsministerium, formuliert es unmissverständlich: KI-Kompetenz müsse in die gesamte berufliche Kompetenz integriert werden, nicht als technische Sonderqualifikation behandelt.
Dieser Befund trifft den Kern einer deutschen Leerstelle. Die hierzulande geführte Debatte kreist vorrangig um die Freigabe einzelner Tools, obschon die normative Frage noch unbeantwortet ist: Wer haftet für fehlerhafte KI-Ausgaben, wie wird informationelle Selbstbestimmung der Lernenden gesichert, wo verläuft die Grenze zwischen Unterstützung und algorithmischer Manipulation. Wenn, wie Mahayni schildert, an einer amerikanischen Universität ein Student mittels eines selbstgebauten KI-Agenten ein vollständiges Studium ermöglichte und das Tool binnen Sekunden tausendfach genutzt wurde, dann offenbart dies weniger ein Versagen einzelner Studierender als eine kollabierende Prüfungsarchitektur.
Bildungssinn unter Vorbehalt
Mahaynis Pointe liegt nicht in der Verteidigung des Status quo, sondern in der Grundsatzfrage. Das Studium habe sich über lange Zeit primär auf Fachwissen und Verstandeskompetenzen ausgerichtet – exakt jene Tätigkeiten, die eine KI substituieren könne. Infolgedessen stellt sich die normative Anschlussfrage: Was rechtfertigt Bildung noch, wenn die Antwort auf das „Was können wir?" bereits maschinell geliefert wird?
Hier öffnet sich ein dialektisches Spannungsfeld. Einerseits eröffnet KI genuine Spielräume individueller Förderung; andererseits erodiert sie jene kognitive Eigenleistung, die der Bildungssinn voraussetzt. Die vietnamesische Position erweist sich hier als konsequenter: Nicht die Erlaubnisfrage „Dürfen wir KI einsetzen?" steht am Anfang, sondern die Regelfrage „Welche informationelle Selbstbestimmung und welche Haftungsarchitektur muss gelten, bevor wir sie einsetzen?". Dr. Nguyen Duc Son, Rektor der Pädagogischen Universität Hanoi, bringt diese Notwendigkeit auf den Punkt, wenn er konstatiert, dass pädagogische Hochschulen sich unter dem Druck rasanter Technologieentwicklung neu ausrichten müssten – eine Aussage, die für deutsche Hochschulleitungen gleichermaßen gilt, obgleich sie bislang selten mit der nötigen Schärfe formuliert wird.
Drei Ebenen, die Schule und Hochschule jetzt klären müssen
Wer KI in der Lehrerbildung verankern will, muss drei Ebenen sauber trennen. Erstens die Tool-Ebene: Welche konkreten Systeme kommen zum Einsatz, welche Datenflüsse lösen sie aus, und existieren vertragliche Regelungen zur Datennutzung durch den Anbieter? Zweitens die Kompetenzebene: Verfügen Lehrkräfte über das Wissen, Ausgaben dieser Systeme fachlich und im Hinblick auf Bias, Datenschutz sowie Plausibilität kritisch zu prüfen? Drittens die institutionelle Ebene: Wer legt fest, unter welchen Bedingungen KI eingesetzt werden darf, und wer trägt die Verantwortung, wenn eine automatisierte Empfehlung pädagogisch fehlgeht?
Die Lehrkraft Dinh Thi Le vom Kindergarten Ha Tri beschreibt eine durchaus verbreitete Praxis: Kollegien bilden sich proaktiv fort, tauschen Erfahrungen aus – und überspringen dabei regelmäßig die strukturelle Auseinandersetzung. Genau hier setzt die Forderung ein, die nicht in wohlfeile Appelle verfallen darf. Lehrerbildung muss von der Vermittlung bloßer Anwendungskenntnisse zur umfassenden KI-Kompetenzentwicklung übergehen, eingebettet in ein verbindliches Regelwerk zu Datenhoheit, Haftung und informationeller Selbstbestimmung. Geschieht dies nicht, droht der Bildungsauftrag zur Blackbox-Pädagogik zu verkommen – beaufsichtigt von Lehrkräften, die zwar wissen, wie ein Knopf zu drücken ist, aber nicht, was hinter der Benutzeroberfläche passiert.