KI-Kompetenz an Schulen: Was der EU AI Act für Lehrkräfte bedeutet
Die Europäische Kommission hat einen Leitfaden zur KI-Literacy veröffentlicht – und trifft damit genau die Frage, die viele von uns Sonntagabend am Küchentisch umtreibt: Darf ich KI-generierte…

Die Europäische Kommission hat einen Leitfaden zur KI-Literacy veröffentlicht – und trifft damit genau die Frage, die viele von uns Sonntagabend am Küchentisch umtreibt: Darf ich KI-generierte Schülertexte überhaupt so nutzen, und was muss ich eigentlich können, um Kolleg:innen und mich selbst rechtssicher aufzustellen? Für uns Lehrkräfte bedeutet das Klartext: Schulen, die KI-Systeme einsetzen, gelten als "Deployer" – und stehen damit in der Pflicht, KI-Kompetenzen im eigenen Haus zu fördern.
Was Artikel 4 des AI Act konkret verlangt
Im neuen Q&A-Dokument führt die Kommission aus, dass Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ein ausreichendes Maß an KI-Literacy ihrer Beschäftigten sicherstellen müssen. Dabei zählt nicht allein, ob jemand die Technik bedienen kann – entscheidend sind laut Leitfaden das technische Vorwissen, die Erfahrung, die Ausbildung und der konkrete Nutzungskontext. Mitgedacht sind ausdrücklich nicht nur festangestellte Mitarbeitende, sondern auch Auftragnehmer:innen, externe Dienstleister:innen und Personen, die im organisatorischen Auftrag mit dem KI-System umgehen.
Warum das auch vor unserer Klassenraumtür nicht haltmacht
Spannend für unseren Schulalltag ist die ausdrückliche Breite des Begriffs: KI-Literacy umfasst demnach die richtige Anwendung technischer Elemente, den angemessenen Umgang beim Einsatz, das kritische Interpretieren der Ausgaben – und das Wissen, wie KI-gestützte Entscheidungen Betroffene beeinflussen. Wer an seiner Schule ein KI-Tool für Unterrichtsplanung, Korrekturen oder adaptive Lernpfade einführt, bewegt sich also in genau diesem Regulierungsraum. Für den Einsatz von Hochrisiko-KI-Systemen betont die Kommission zugleich, dass die Pflicht zur Schulung des Personals für menschliche Aufsicht ausdrücklich bestehen bleibt. Artikel 4 verzahnt sich damit mit den Transparenzanforderungen (Artikel 13) und der menschlichen Aufsicht (Artikel 14) der Verordnung.
Was wir jetzt im Blick behalten sollten
Die Kommission hat angekündigt, praktische Umsetzungsbeispiele auf der zentralen Informationsplattform zu veröffentlichen – hier lohnt es sich, in den nächsten Wochen immer wieder hineinzuschauen. Ergänzend liegt mit dem "Digital Omnibus on AI" ein Vorschlag auf dem Tisch, der Artikel 4 gezielt anpassen soll. Bis dahin lohnt ein kleiner Perspektivwechsel: Nicht die Frage "Dürfen wir KI überhaupt nutzen?" treibt uns um, sondern "Wie bauen wir KI-Kompetenz so auf, dass Kolleg:innen, Eltern und Schüler:innen gleichermaßen profitieren?". Das ist keine lästige Pflicht, sondern Scaffolding für unseren eigenen Lernprozess – Binnendifferenzierung in eigener Sache.
Packen wir es an, Schritt für Schritt, mit den Menschen, die täglich vor der Klasse stehen. Lassen Sie uns beim nächsten Teamtag gemeinsam ausprobieren, wo wir stehen – und ehrlich benennen, wo wir noch lernen dürfen.