Transparenzpflicht für KI-Tools: Neue Anforderungen an Schulen und EdTech
Seit dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzregeln des EU AI Acts, wie die Europäische Kommission mitteilt.

Die Vorschriften verpflichten Anbieter, KI-generierte Inhalte erkennbar zu machen – ein Eingriff, der Schul-IT und EdTech-Administration direkt betrifft.
Kennzeichnungspflicht trifft Schul-Tools
Die Kommission begründet den Schritt mit dem wachsenden Problem, synthetische und manipulierte Inhalte nicht mehr von menschlichen unterscheiden zu können. Das erhöht Risiken für Desinformation, Impersonation und Täuschung im großen Stil. Für Bildungseinrichtungen heißt das konkret: Jeder Dienst, der im Unterricht, in Leistungsnachweisen oder in der Schulverwaltung generative Inhalte erzeugt – von Essay-Feedback über Aufgabengeneratoren bis zu Avatar-Tutoren – fällt unter die neue Kennzeichnungspflicht. Die Regel zielt auf die Endnutzer-Erkennbarkeit. Wer mit einem KI-System interagiert oder KI-generierten Output zu sehen bekommt, soll das transparent signalisiert bekommen und informierte Entscheidungen treffen können.
Infrastruktur-Check vor produktivem Einsatz
Drei Punkte stehen ab sofort auf dem Audit-Zettel jeder Schul-IT:
- API-Output jedes eingebundenen Modells auf Metadaten-Felder prüfen, die eine KI-Herkunft ausweisen – fehlt das Feld, ist die Schnittstelle nicht produktionsreif.
- LMS-Plugins und Drittanbieter-Tools auf Konformität mit den Offenlegungspflichten evaluieren. Anbieter ohne dokumentierte Labeling-Strategie sind vorerst ein No-Go.
- Logging und Audit-Trails so konfigurieren, dass erzeugte Inhalte datenschutzkonform und nachvollziehbar bleiben. Ein reines Wasserzeichen reicht nicht, wenn der Nachweis im Audit fehlt.
Machbarkeit und was offen bleibt
Die Mitteilung der Kommission nennt keine Übergangsfristen für bereits ausgerollte EdTech-Verträge. Bis dahin gilt pragmatisch: Beschaffungsanfragen um die Frage „Wie wird KI-generierter Content gekennzeichnet?" erweitern, Altverträge nachverhandeln, neue Anschaffungen nur mit bestätigter Konformität freigeben. Der Aufwand ist überschaubar, sofern Audit und Beschaffung jetzt sauber aufgesetzt werden.