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Didaktik & Methodik

KI-Tools im Unterricht: Didaktische Checkliste vor dem Start

Bildung ist Ländersache, Datenschutz wird durch europäische und nationale Vorgaben geprägt, KI-Anbieter arbeiten oft über mehrere Rechtsräume hinweg. Genau an diesen Schnittstellen findet der Einsatz von KI-Tools im Unterricht statt.

KI-Tools im Unterricht: Didaktische Checkliste vor dem Start

Ob es dafür bereits eine bundeseinheitliche Pflicht-Checkliste gibt, lässt sich nicht pauschal feststellen; Schulen müssen sich vielmehr an den jeweils geltenden schulischen, datenschutzrechtlichen und organisatorischen Vorgaben orientieren. Dazu kommen die Bedingungen des konkreten Anbieters und die pädagogische Verantwortung der Lehrkraft.

Das eigentliche Problem ist deshalb nicht die Künstliche Intelligenz als solche. Schwieriger ist die Verteilung der Zuständigkeiten: Das Land setzt den schulischen Rahmen, Datenschutzbeauftragte bewerten die Verarbeitung personenbezogener Daten, Anbieter legen Funktionen und Nutzungsbedingungen fest, und im Unterricht muss eine Lehrkraft die konkrete Aufgabe verantworten. Eine didaktische Vorbereitung schafft hier keine absolute Rechtssicherheit. Sie kann aber sichtbar machen, welche Entscheidungen getroffen wurden, welche Grenzen gelten und wo noch Klärungsbedarf besteht.

Die folgende Checkliste ist deshalb weniger eine technische Anleitung als ein Arbeitsrahmen: vier Einsatzmodi, zwei transparente Übersichten und mehrere Vorbereitungsschritte, die eine Schule vor dem produktiven Einsatz eines KI-Tools klären sollte.

Nicht die Existenz eines KI-Tools entscheidet über seine Eignung, sondern die konkrete Aufgabe, der Kompetenzzweck und der Umgang mit den entstehenden Daten.

Der didaktische Entscheidungsbaum: Zwischen Verbot und Integration

Bevor ein KI-Tool zur Anwendung kommt, muss geklärt werden, in welchem Modus es eingesetzt werden darf. Ein praktikabler Entscheidungsbaum unterscheidet vier Modi: verbieten, begleiten, begrenzen und erlauben. Diese Modi sind keine Qualitätsstufen und auch keine allgemeine Bewertung eines Tools. Sie beschreiben den Umgang mit einer konkreten Aufgabe in einer konkreten Lerngruppe.

Entscheidend sind mindestens drei Fragen:

  • Geht es um eine eigenständige Leistung oder um eine Übungs- und Vorbereitungsphase?
  • Welches Kompetenzziel soll erreicht werden?
  • Welche Rolle spielt die Aufgabe für Bewertung, Prüfung oder Leistungsnachweis?
ModusTypischer AuslöserBeispielPädagogische Steuerung
VerbietenEigenständige, prüfungsrelevante Leistung oder nicht geklärte Verarbeitung personenbezogener DatenKlausur, mündliche Prüfung, Portfolioarbeit mit biografischen BezügenTool für diese Aufgabe nicht verwenden; alternative Arbeitsweise klar benennen
BegleitenKI ist Teil des Lernprozesses und muss reflektiert werdenSchrittweise Erarbeitung eines Textes, Analyse von KI-Antworten, dokumentierter DialogArbeitsauftrag, Zwischenstände und Reflexion vorgeben
BegrenzenBestimmte Funktionen sind nützlich, andere für die Aufgabe nicht erforderlichGrammatikübung, Vokabeltraining, Variation von AufgabenformatenFunktionsumfang, Eingaben und Zeitrahmen einschränken
ErlaubenRecherche, Ideenfindung oder sprachliche Überarbeitung stehen im VordergrundGliederung, erste Rechercheimpulse, stilistische Überarbeitung eines eigenen EntwurfsKennzeichnung, Quellenprüfung und Eigenleistung verbindlich machen

Die Auswahl des Modus ist zunächst eine didaktische Entscheidung. Sie kann rechtliche und organisatorische Fragen berühren, ersetzt aber keine datenschutzrechtliche Prüfung und ist nicht automatisch eine Aussage über Haftung. Wer eine Aufgabe dem Modus „Verbieten“ zuordnet, sollte deshalb nicht nur ein Verbot aussprechen, sondern auch erklären, worauf es sich bezieht: auf die konkrete Leistung, auf bestimmte Eingaben, auf eine Prüfungsphase oder auf das Tool insgesamt.

Umgekehrt führt die Zuordnung zum Modus „Erlauben“ nicht dazu, dass alle Nutzungsformen unproblematisch wären. Eine Erlaubnis kann sich etwa auf die Ideenfindung beziehen, nicht aber auf die Übernahme einer fertigen Antwort. Ebenso kann ein Tool für eine unbenotete Übung zugelassen sein, während es bei einer bewerteten Eigenleistung nicht verwendet werden darf.

Die gleiche Aufgabenform kann daher je nach Kontext in unterschiedliche Modi fallen. Eine Textanalyse in einer siebten Klasse ist nicht automatisch mit einer Klausur in der Oberstufe gleichzusetzen. Eine kurze Wiederholungsübung ist etwas anderes als eine benotete Leistungserhebung. Auch die Zusammensetzung der Lerngruppe spielt eine Rolle: Lernende benötigen möglicherweise unterschiedliche Hilfen, und nicht jede Form der Begleitung lässt sich mit demselben Tool oder demselben Arbeitsauftrag umsetzen.

Ein brauchbarer Unterrichtsentwurf hält diese Unterscheidung fest. Er beschreibt nicht nur, dass KI eingesetzt werden darf, sondern auch, wofür, in welcher Phase und mit welchem Nachweis. Dadurch wird aus einer allgemeinen Freigabe eine nachvollziehbare didaktische Entscheidung.

Hilfreich ist, den Einsatz nicht beim Toolnamen beginnen zu lassen. Die Frage lautet nicht zuerst, ob eine Klasse Chatbots, Bildgeneratoren oder adaptive Lernsysteme nutzen soll. Zuerst muss das Lernziel präzisiert werden. Soll eine Argumentation entwickelt, ein Begriffssystem wiederholt, ein fremder Text analysiert oder die Qualität von Antworten beurteilt werden? Je nach Ziel verändert sich die Rolle der KI grundlegend.

Bei der Entwicklung eines eigenen Arguments kann ein System etwa als Gegenposition dienen. Dann liegt die Leistung nicht in der Übernahme der Antwort, sondern in der Prüfung, Widerlegung und Überarbeitung. Bei einer Recherche kann die KI einen Einstieg liefern, aber keine verlässliche Quelle ersetzen. Bei einer sprachlichen Überarbeitung kann sie Hinweise auf Verständlichkeit geben, darf aber nicht unbemerkt den gesamten Text in eine fremde Stimme umschreiben. Solche Unterschiede gehören in den Arbeitsauftrag, nicht erst in die nachträgliche Bewertung.

Status quo der Lehrkräfte: Unsicherheit durch Fortbildung abbauen

Die empirische Lage zur KI-Nutzung im Schulalltag ist nicht einheitlich. Die regelmäßige Nutzung von KI-Tools durch Lehrkräfte wird im Zusammenhang mit Unterrichtsvorbereitung und der Erstellung von Lernmaterialien berichtet. Das Deutsche Schulbarometer 2026 wird dagegen vor allem mit Unsicherheit im beruflichen Umgang mit Künstlicher Intelligenz und mit Fortbildungsbedarf in Verbindung gebracht. Die Nutzungsquote sollte daher nicht dem Deutschen Schulbarometer 2026 zugeschrieben werden.

Für Schulen ist diese Unterscheidung wichtig. Ein Kollegium kann gleichzeitig aus erfahrenen Nutzerinnen, vorsichtigen Gelegenheitsnutzern, interessierten Einsteigern und klar ablehnenden Stimmen bestehen. Fortbildung muss daher nicht nur Grundlagen erklären. Sie sollte auch unterschiedliche Ausgangslagen berücksichtigen.

Auf der einen Seite steht die Gefahr eines unreflektierten Einsatzes. Wer KI-generierte Materialien übernimmt, ohne Aufgabenstellung, Fachinhalte, Quellen und sprachliches Niveau zu prüfen, kann Fehler in den Unterricht einführen. Auch eine formal überzeugende Antwort kann fachlich verkürzt, diskriminierend oder für die Lerngruppe ungeeignet sein. Auf der anderen Seite kann Unsicherheit dazu führen, dass ein Kollegium jede Nutzung vermeidet, obwohl eine kontrollierte und transparente Integration für bestimmte Lernziele sinnvoll wäre.

Daraus folgt kein allgemeiner Vorrang von Nutzung oder Verzicht. Der erste Schritt ist eine gemeinsame Bestandsaufnahme:

  • Welche KI-Anwendungen werden bereits für Unterrichtsentwürfe, Arbeitsblätter, Differenzierung oder Korrekturvorbereitung genutzt?
  • Welche Erfahrungen gibt es mit Fehlern, Datenschutzfragen und der Nachvollziehbarkeit von Ergebnissen?
  • Welche Aufgaben sollen Lernende selbst mit KI bearbeiten, und welche bleiben ausdrücklich ohne KI-Unterstützung?
  • Welche Kompetenzen benötigen Lehrkräfte, um Antworten zu prüfen und Lernprozesse zu begleiten?
  • Wo braucht die Schule eine gemeinsame Regelung, und wo genügt die Entscheidung der einzelnen Fachschaft?

Fortbildung ist dabei nicht bloß eine Bedienungsschulung. Eine Einführung in Eingabeanweisungen oder Funktionen kann hilfreich sein, bleibt aber unzureichend, wenn die pädagogische Einordnung fehlt. Lehrkräfte müssen beurteilen können, ob ein Tool zum Kompetenzziel passt, ob seine Antworten überprüfbar sind und ob Lernende durch den Einsatz tatsächlich mehr verstehen oder lediglich schneller zu einem Ergebnis kommen.

Fortbildung beginnt nicht bei der Frage, welches Tool verwendet werden soll, sondern bei der Frage, welche pädagogische Entscheidung mit seiner Hilfe besser getroffen werden kann.

Eine Schule, die KI einsetzen möchte, sollte Fortbildungsangebote und Erprobungsräume schaffen. Daraus folgt nicht automatisch eine bestimmte haftungsrechtliche Bewertung für Schulen, die dies unterlassen. Es ist jedoch organisatorisch sinnvoll, die Qualifizierung nicht dem Zufall zu überlassen. Ebenso sollte ein Verzicht auf KI nicht als endgültige Lösung behandelt werden, wenn Lernende außerhalb der Schule längst mit solchen Anwendungen arbeiten. Auch dann bleibt die Aufgabe bestehen, über Funktionsweise, Grenzen, Datenschutz und die Bewertung von KI-generierten Ergebnissen zu sprechen.

Für die Vorbereitung heißt das: Der Ist-Stand des Kollegiums und der geplante Soll-Stand gehören in getrennte Spalten. Wer nutzt bereits? Welche Fragen sind offen? Was soll im kommenden Schulhalbjahr geregelt, ausprobiert oder geschult werden? Diese einfache Trennung verhindert, dass aus einzelnen Umfragewerten eine scheinbar homogene Realität gemacht wird.

Fortbildung sollte außerdem an konkreten Unterrichtssituationen ansetzen. Ein abstrakter Überblick über Sprachmodelle hilft weniger als die gemeinsame Analyse eines Arbeitsblatts, das ein System erstellt hat. Wo fehlen fachliche Voraussetzungen? Welche Aufgabe ist zu leicht, weil die KI den entscheidenden Denkschritt übernimmt? Welche Formulierungen sind für die Altersgruppe unverständlich? Und an welcher Stelle müsste eine Lehrkraft eingreifen?

Für Fachschaften kann es sinnvoll sein, zunächst wenige typische Szenarien zu bearbeiten. Dazu gehören die Vorbereitung einer Unterrichtsstunde, die Differenzierung eines vorhandenen Materials und die Planung einer von Lernenden dokumentierten KI-Übung. An diesen Beispielen wird sichtbar, welche Regeln allgemein gelten können und wo fachspezifische Entscheidungen nötig sind. Im Deutschunterricht kann etwa die Veränderung eines eigenen Textes im Mittelpunkt stehen, im naturwissenschaftlichen Unterricht die Prüfung einer Erklärung anhand eines Experiments oder einer Fachquelle. Die Anwendung ist verschieden, die Frage nach Eigenleistung und Überprüfbarkeit bleibt jedoch dieselbe.

Strukturierte Vorbereitung: Die Rolle von One-Pagern für Lehrende und Lernende

Leitfäden für Schulen empfehlen häufig zwei kompakte Übersichtsseiten: einen One-Pager für Lehrkräfte und einen für Lernende. Das ist eine Empfehlung für Transparenz und Verständlichkeit, keine allgemeine gesetzliche Pflicht. Der Wert dieser Dokumente liegt darin, dass zentrale Regeln nicht nur in einer Dienstbesprechung, einer E-Mail oder einem langen Konzeptpapier stehen.

Die beiden Seiten sollten nicht miteinander verschmolzen werden. Lehrkräfte benötigen andere Informationen als Lernende. Für Lehrkräfte geht es um Planung, Prüfung und pädagogische Begleitung. Lernende müssen vor allem verstehen, was sie bei einer konkreten Aufgabe tun dürfen, welche Angaben sie nicht eingeben sollen und wie sie die Nutzung kenntlich machen.

Der One-Pager für Lehrkräfte kann folgende Punkte enthalten:

  • Modus-Matrix: Welche Aufgabentypen werden verboten, begleitet, begrenzt oder erlaubt? Die Beispiele sollten so konkret sein, dass Fachschaften sie auf ihre eigenen Aufgaben übertragen können.
  • Zuständigkeit: Wer prüft ein Tool, wer aktualisiert die Übersicht und an wen wenden sich Lehrkräfte bei Fragen? Zuständigkeiten sollten nicht nur als Funktion, sondern möglichst mit einem erreichbaren Kontakt angegeben werden.
  • Datenschutzstatus: Welche Informationen dürfen eingegeben werden? Welche Funktionen sind deaktiviert oder nicht vorgesehen? Wenn eine Prüfung noch läuft, sollte dies als offener Status kenntlich sein.
  • Anbieterbedingungen: Wo finden sich die aktuellen Nutzungsbedingungen und welche Punkte müssen Lehrkräfte besonders beachten, etwa Speicherung, Weitergabe oder Nutzung von Eingaben?
  • Begleitung: Wann werden Arbeitsprozesse, Dialoge oder Zwischenschritte besprochen? Eine Einsicht in individuelle Dialoge ist nicht automatisch zulässig, sondern muss pädagogisch begründet und rechtlich eingeordnet werden.
  • Kennzeichnung: Wie weisen Lernende KI-Unterstützung aus? Eine Schule sollte ein einfaches, einheitliches Verfahren anbieten, das zur jeweiligen Aufgabe passt.
  • Qualitätssicherung: Welche Inhalte müssen immer fachlich, sprachlich und quellenbezogen geprüft werden, bevor sie in den Unterricht gelangen?
  • Alternativen: Welche Arbeitsweise steht Lernenden offen, die das Tool nicht nutzen können oder dürfen? Eine digitale Regelung ist erst dann fair, wenn sie nicht stillschweigend eine bestimmte technische Ausstattung voraussetzt.

Der One-Pager für Lernende sollte deutlich kürzer und konkreter formuliert sein. Er kann folgende Fragen beantworten:

  • Für welche Teile der Aufgabe ist KI erlaubt?
  • Wann muss die Nutzung vorher abgesprochen werden?
  • Welche Daten gehören niemals in ein KI-Tool?
  • Wie wird die Nutzung dokumentiert?
  • Was gilt als eigene Leistung?
  • Was passiert, wenn eine Regel unklar ist?
  • Welche Möglichkeit gibt es, die Aufgabe ohne das Tool zu bearbeiten?

Die Regeln sollten an der tatsächlichen Aufgabe stehen. Eine pauschale Formulierung wie „KI ist erlaubt“ lässt offen, ob damit die Suche nach Ideen, die Überarbeitung einzelner Sätze oder die Erstellung eines vollständigen Textes gemeint ist. Präziser ist eine Begrenzung nach Arbeitsschritten: Die KI darf zum Sammeln von Gegenargumenten verwendet werden, nicht aber zum Verfassen der abschließenden Stellungnahme. Sie darf Hinweise zu einem eigenen Entwurf geben, nicht aber die Überarbeitung vollständig übernehmen.

Besonders beim Datenschutz darf die Sprache nicht unnötig kompliziert sein. Namen, Kontaktdaten, Gesundheitsinformationen, Noten, Passwörter, familiäre Verhältnisse und biografische Details gehören nicht in beliebige Eingabefelder. Auch Bilder, eingescannte Arbeitsblätter oder persönliche Texte können Informationen enthalten, die nicht ohne Weiteres an einen externen Dienst übertragen werden sollten.

Bei der Kennzeichnung kommt es auf die Aufgabe an. Eine Quellenangabe allein macht nicht sichtbar, ob ein Text vollständig von einer Schülerin oder einem Schüler verfasst wurde oder ob ein System wesentliche Teile erzeugt hat. Umgekehrt muss eine kurze Nutzung zur Rechtschreibkorrektur nicht mit derselben Dokumentation behandelt werden wie die Generierung eines vollständigen Entwurfs. Die Schule sollte deshalb keine bloße Sanktionssprache in den Mittelpunkt stellen, sondern nachvollziehbare Regeln für unterschiedliche Nutzungsformen entwickeln.

Eine einfache Dokumentation kann aus wenigen Angaben bestehen: verwendetes Tool, Datum der Nutzung, Zweck der Nutzung und kurze Beschreibung dessen, was übernommen, verworfen oder überarbeitet wurde. Bei umfangreicheren Aufgaben können zusätzlich Zwischenstände oder ausgewählte Eingaben sinnvoll sein. Nicht jede Unterrichtssituation braucht ein vollständiges Protokoll. Entscheidend ist, dass die Dokumentation zur Bedeutung der KI für die Leistung passt.

Auch Konsequenzen bei Regelverstößen sollten transparent und verhältnismäßig beschrieben werden. Welche schulischen Regelungen gelten, hängt vom jeweiligen Bundesland, der Schulart, der Aufgabe und dem konkreten Sachverhalt ab. Eine One-Pager-Regel kann diese Entscheidung nicht ersetzen. Sie kann aber verhindern, dass Lernende erst im Konfliktfall erfahren, was als unzulässige Übernahme oder fehlende Kennzeichnung gewertet wird.

Datenschutz und pädagogische Begleitung: Rechtliche Rahmenbedingungen im Schulalltag

Das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in Bayern hat eine KI-Checkliste für Lehrkräfte veröffentlicht. Als zentrale Vorbereitungsschritte werden dabei unter anderem Kompetenzerwerb, die Kenntnisnahme von Nutzungsbedingungen, die Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler sowie pädagogische Begleitung genannt. Diese Checkliste ist als Orientierung hilfreich, aber nicht automatisch für jede Schule und jede Nutzung rechtlich verbindlich.

Ihr praktischer Wert liegt darin, dass sie Fragen sichtbar macht, die im Alltag leicht übergangen werden. Eine Schule kann die Punkte übernehmen, an die eigene Situation anpassen und dokumentieren, welche Aspekte bereits geklärt sind. Daraus entsteht jedoch weder eine automatische Beweislastregel noch eine allgemeine Rechtsfolge für jede Abweichung.

VorbereitungsschrittWorum es gehtWas dokumentiert werden kann
KompetenzerwerbLehrkräfte verstehen Funktionsweise, Grenzen und typische Fehler von KI-SystemenFortbildungsstand, interne Absprachen, Beispiele aus der Erprobung
AnbieterbedingungenSpeicherung, Weitergabe, Konten, Altersgrenzen und weitere Bedingungen werden geprüftFundstelle, Prüfdatum, offene Fragen und zuständige Stelle
Sensibilisierung der LernendenDatenschutz, Eigenleistung, Kennzeichnung und Fehleranfälligkeit werden im Unterricht besprochenUnterrichtsmaterial, Arbeitsauftrag oder kurze Reflexion
Pädagogische BegleitungLernende setzen sich mit Ergebnissen auseinander, statt sie ungeprüft zu übernehmenZwischenstände, Begründungen, Überarbeitung und Gesprächsformat
Regelmäßige AktualisierungFunktionen und Bedingungen können sich ändernVersionsstand des Dokuments und Termin der nächsten Prüfung

Die informationelle Selbstbestimmung bildet einen wichtigen Bezugspunkt. Sie schützt nicht davor, dass jede schulische Entscheidung unangenehm oder kontrollierend wirkt. Sie verlangt vielmehr einen verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Informationen und eine nachvollziehbare Grundlage für ihre Verarbeitung. Ob eine konkrete Eingabe zulässig ist, hängt vom Tool, vom Kontext, der Art der Daten und den einschlägigen schulischen und datenschutzrechtlichen Vorgaben ab.

Für die Unterrichtsvorbereitung genügt daher die allgemeine Aussage, ein Tool sei „sicher“ oder „unsicher“, nicht. Geprüft werden sollte unter anderem:

  • Werden Eingaben gespeichert?
  • Werden sie zur Verbesserung oder zum Training des Dienstes verwendet?
  • Werden Daten an weitere Anbieter übermittelt?
  • In welchem Rechtsraum werden Daten verarbeitet?
  • Ist ein persönliches Konto erforderlich?
  • Welche Alters- und Nutzungsbedingungen gelten?
  • Können Lehrkräfte oder Lernende die Speicherung beeinflussen?
  • Was geschieht mit hochgeladenen Dateien und Bildern?
  • Welche Lösch- oder Kontrollmöglichkeiten bestehen?
  • Sind bestimmte Funktionen standardmäßig aktiviert, obwohl sie für die Aufgabe nicht gebraucht werden?

Diese Fragen sind nicht bei jedem Dienst gleich zu beantworten. Sie sollten anhand der aktuellen Anbieterinformationen und der schulischen Zuständigkeiten geprüft werden. Eine Lehrkraft sollte diese Prüfung nicht allein durch eine allgemeine Recherche im Internet ersetzen. Wenn die Schule keine eindeutige Zuständigkeit festgelegt hat, ist gerade das selbst ein organisatorischer Klärungspunkt.

Datenschutz und Didaktik lassen sich dabei nicht vollständig voneinander trennen. Ein Tool kann für eine bestimmte Aufgabe pädagogisch interessant sein, aber wegen der erforderlichen Eingaben ausscheiden. Umgekehrt kann eine datenschutzrechtlich vertretbare Nutzung didaktisch schwach sein, wenn Lernende dabei keine eigene Entscheidung treffen und nur ein fertiges Ergebnis übernehmen. Die Entscheidung muss deshalb beide Ebenen zusammenführen.

Besonders sensibel sind Aufgaben, in denen persönliche Texte, individuelle Förderbedarfe oder Informationen aus dem familiären Umfeld verarbeitet werden. Auch wenn Namen entfernt werden, kann eine Kombination aus Alter, Schulform, Wohnort, Ereignis und Textinhalt eine Person erkennbar machen. Anonymisierung ist daher nicht bloß eine Frage des Löschens des Namens. Lehrkräfte sollten prüfen, ob der Kontext selbst Rückschlüsse ermöglicht.

Pädagogische Begleitung bedeutet außerdem nicht, jeden einzelnen Klick zu kontrollieren. Sie bedeutet, die Lernenden mit einer Aufgabe auszustatten, in der sie Entscheidungen begründen müssen. Dazu können Vergleichsfragen gehören: Welche Aussage der KI ist belegt? Wo bleibt sie vage? Welche Gegenbeispiele gibt es? Welche Formulierung verändert die Bedeutung? Wer solche Fragen stellt, macht aus der KI-Nutzung einen Lerngegenstand.

KI als Assistenz: Unterrichtsentwürfe effizient und zielgerichtet gestalten

Für Lehrkräfte kann KI bei der Vorbereitung eine Assistenz sein, aber kein Ersatz für die didaktische Entscheidung. Ein System kann Varianten für Einstiege, Fragen oder Differenzierungsangebote erzeugen. Es kennt jedoch nicht automatisch die Lernbiografie der Klasse, die Dynamik einer konkreten Gruppe, die Absprachen der Fachschaft oder die Bedeutung eines Themas für die einzelne Schule.

Ein KI-gestützter Unterrichtsentwurf sollte deshalb nicht mit einer möglichst langen Eingabe beginnen, sondern mit einer klaren Planungsstruktur. Vor der Nutzung müssen mindestens diese Punkte feststehen:

1. Lernziel: Welche fachliche oder überfachliche Kompetenz soll am Ende sichtbar sein?

2. Lerngruppe: Welche Vorkenntnisse, sprachlichen Voraussetzungen und Unterstützungsbedarfe sind relevant?

3. Unterrichtsphase: Soll die KI einen Einstieg anregen, eine Erarbeitungsphase unterstützen, Übungsmaterial variieren oder die Reflexion auslösen?

4. Leistungsnachweis: Woran lässt sich erkennen, dass die Lernenden das Ziel selbst erreicht haben?

5. Grenzen des Systems: Welche Informationen darf die Eingabe nicht enthalten, und welche Teile des Entwurfs müssen fachlich besonders sorgfältig geprüft werden?

Erst danach ist die Frage sinnvoll, welche Unterstützung die KI leisten soll. Für einen Unterrichtsentwurf kann sie beispielsweise mehrere Aufgabenvarianten vorschlagen, einen vorhandenen Text auf unterschiedliche Lesestufen übertragen oder typische Fehlvorstellungen sammeln. Die Vorschläge bleiben Rohmaterial. Die Lehrkraft muss auswählen, kürzen, fachlich korrigieren und an die reale Unterrichtszeit anpassen.

Gerade bei der Differenzierung ist Vorsicht nötig. Eine sprachlich vereinfachte Version ist nicht automatisch auch fachlich angemessen. Wenn zentrale Begriffe ersetzt oder Zusammenhänge verkürzt werden, kann die vermeintliche Unterstützung das Lernziel verfehlen. Differenzierung sollte daher nicht nur über kürzere Sätze erfolgen. Möglich sind auch zusätzliche Beispiele, klarere Teilaufgaben, visuelle Strukturierungen oder abgestufte Hilfen, die den fachlichen Kern erhalten.

Bei der Erstellung von Materialien sollte die Lehrkraft außerdem zwischen produktiver Variation und bloßer Textvermehrung unterscheiden. Mehr Aufgaben bedeuten nicht automatisch mehr Lerngelegenheiten. Ein System kann zehn ähnliche Übungen erzeugen, obwohl die Klasse nur eine gezielte Aufgabe braucht. Die didaktische Prüfung fragt deshalb: Welche Denkhandlung wird verlangt? Gibt es eine sinnvolle Steigerung? Wird ein typischer Fehler sichtbar? Können die Lernenden die Lösung begründen?

Auch die Fehlerkontrolle darf nicht an die Lernenden delegiert werden, wenn die Lehrkraft das Material als Grundlage des Unterrichts verwendet. KI-Systeme können plausible, aber falsche Informationen erzeugen. Das betrifft nicht nur Jahreszahlen und Fachbegriffe, sondern auch scheinbar nebensächliche Beispiele, Definitionen, Quellenangaben und Übersetzungen. Ein Arbeitsblatt muss deshalb vor dem Einsatz fachlich, sprachlich und methodisch geprüft werden.

Für eine effiziente Vorbereitung kann ein mehrstufiges Verfahren helfen:

  • Zuerst wird der eigene Entwurf formuliert, zumindest in seinen entscheidenden didaktischen Eckpunkten.
  • Danach kann die KI begrenzte Varianten oder kritische Rückfragen liefern.
  • Anschließend werden die Vorschläge mit dem Lernziel und den Bedingungen der Lerngruppe verglichen.
  • Nicht passende oder fachlich unsichere Elemente werden entfernt.
  • Zum Schluss wird festgehalten, welche Unterstützung tatsächlich übernommen wurde und warum.

Dieses Verfahren verhindert, dass die Maschine unbemerkt die Planung übernimmt. Es macht zugleich sichtbar, an welcher Stelle die KI einen echten Mehrwert bringt: etwa beim schnellen Erzeugen von Alternativen, beim Perspektivwechsel oder beim Formulieren von Gegenbeispielen. Wo sie nur zusätzliche Prüf Arbeit erzeugt, ist der Einsatz nicht automatisch effizient.

Vom Entwurf zur Unterrichtssituation

Ein Unterrichtsentwurf ist nicht vollständig, sobald Ziele, Methoden und Materialien auf einer Seite stehen. Bei KI-gestützten Szenarien kommt eine weitere Ebene hinzu: die Frage, wie Lernende mit den Antworten umgehen. Der Arbeitsauftrag sollte daher nicht bei der Aufforderung enden, ein Tool zu verwenden. Er muss beschreiben, was mit dem Ergebnis geschehen soll.

Denkbar sind Aufgaben, bei denen Lernende eine KI-Antwort inhaltlich prüfen, zwei unterschiedliche Antworten vergleichen oder eine fehlerhafte Erklärung überarbeiten. Ebenso können sie begründen, warum sie einen Vorschlag nicht übernehmen. In solchen Formaten wird die KI nicht zum Abkürzungsinstrument, sondern zum Gegenstand fachlicher Auseinandersetzung.

Für die Bewertung ist das besonders relevant. Wenn ein Teilprozess mit KI-Unterstützung erfolgt, muss klar sein, welche Leistung bewertet wird: die Qualität der eigenen Fragestellung, die Auswahl und Prüfung von Informationen, die Überarbeitung, die Begründung einer Entscheidung oder das fertige Produkt. Eine pauschale Bewertung des Endprodukts kann den tatsächlichen Lernprozess verdecken.

Das gilt auch für mündliche und kooperative Aufgaben. Eine Gruppe kann eine KI-generierte Erklärung erhalten und sie anschließend fachlich verteidigen oder zurückweisen. Die Bewertung richtet sich dann nicht danach, ob die erste Antwort elegant klingt, sondern danach, wie begründet die Lernenden mit ihr umgehen. So lässt sich künstliche Intelligenz in die Kompetenzentwicklung integrieren, ohne Eigenleistung mit dem bloßen Erzeugen eines Textes zu verwechseln.

Die letzte Prüfung bleibt menschlich

Je stärker KI in die Vorbereitung einbezogen wird, desto wichtiger wird eine klare Grenze: Die Verantwortung für den Unterricht bleibt bei der Lehrkraft. Das gilt für die Auswahl des Materials, die Passung zur Lerngruppe, den Umgang mit personenbezogenen Daten und die Entscheidung, welche Ergebnisse als fachlich tragfähig gelten.

Eine gute Vorbereitung muss deshalb nicht jede mögliche Nutzung vorwegnehmen. Sie sollte aber die entscheidenden Fragen beantworten können: Was soll die KI hier leisten? Was sollen die Lernenden selbst leisten? Welche Daten bleiben außerhalb des Systems? Wie werden Fehler erkannt? Und woran lässt sich später nachvollziehen, wie das Ergebnis entstanden ist?

Wer diese Fragen vor dem Start klärt, braucht weder ein pauschales Verbot noch eine unkritische Freigabe. KI wird dann zu einer begrenzten Assistenz innerhalb eines klaren didaktischen Rahmens. Genau dieser Rahmen macht den Unterschied zwischen einem zusätzlichen digitalen Werkzeug und einem verantworteten Unterrichtseinsatz aus.

Häufige Fragen

Welche vier Einsatzmodi für KI gibt es im Unterricht?
Unterschieden werden die Modi Verbieten, Begleiten, Begrenzen und Erlauben. Sie beschreiben den Umgang mit einer konkreten Aufgabe in einer konkreten Lerngruppe und sind keine allgemeine Bewertung eines Tools.
Wann sollte der Einsatz eines KI-Tools im Unterricht verboten werden?
Der Modus „Verbieten“ ist vorgesehen, wenn es um eine eigenständige, prüfungsrelevante Leistung geht oder die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht geklärt ist. Das Verbot sollte sich auf die konkrete Leistung, bestimmte Eingaben, eine Prüfungsphase oder das Tool insgesamt beziehen.
Welche Daten dürfen Lernende nicht in ein KI-Tool eingeben?
Namen, Kontaktdaten, Gesundheitsinformationen, Noten, Passwörter, familiäre Verhältnisse und biografische Details gehören nicht in beliebige Eingabefelder. Auch Bilder, eingescannte Arbeitsblätter und persönliche Texte können schützenswerte Informationen enthalten.
Wie sollten Schülerinnen und Schüler die Nutzung von KI dokumentieren?
Eine einfache Dokumentation kann das verwendete Tool, das Nutzungsdatum, den Zweck und eine kurze Beschreibung der übernommenen, verworfenen oder überarbeiteten Inhalte enthalten. Bei umfangreicheren Aufgaben können zusätzlich Zwischenstände oder ausgewählte Eingaben sinnvoll sein.
Wie können Lehrkräfte KI für die Unterrichtsvorbereitung nutzen?
KI kann beispielsweise Varianten für Einstiege, Fragen und Differenzierungsangebote vorschlagen, Texte auf unterschiedliche Lesestufen übertragen oder typische Fehlvorstellungen sammeln. Die Vorschläge bleiben Rohmaterial und müssen von der Lehrkraft ausgewählt, fachlich korrigiert und an die Lerngruppe und die verfügbare Unterrichtszeit angepasst werden.